BFH - Beschluss vom 22.03.2011
X B 165/10
Normen:
FGO § 76 Abs. 1 S. 1; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 21.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 3241/07

Veräußerungsbemühungen als ein Kriterium zur Beurteilung einer Grenzüberschreitung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel

BFH, Beschluss vom 22.03.2011 - Aktenzeichen X B 165/10

DRsp Nr. 2011/7321

"Veräußerungsbemühungen" als ein Kriterium zur Beurteilung einer Grenzüberschreitung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel

NV: Die Frage, ob das Kriterium "ungenügende Verkaufsbemühungen" geeignet ist, das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels i.S. des § 15 Abs. 1 Satz Nr. 1 EStG zu verneinen, wenn gleichwohl Grundstücke am allgemeinen Markt angeboten und tatsächlich veräußert werden sowie das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht nicht festgestellt ist, ist keine klärungsbedürftige Rechtsfrage, da sie sich auf die tatsächlichen Verhältnisse des konkreten Einzelfalls und ihre rechtliche Würdigung bezieht.

Normenkette:

FGO § 76 Abs. 1 S. 1; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Gründe

Die Beschwerde der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat keinen Erfolg.

1.

Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Fortbildung des Rechts ist nicht erforderlich.

a)