Streitig ist, ob ein bei einer entgeltlichen Übertragung eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen einer KG in das Vermögen einer sog. Zebragesellschaft entstandener Veräußerungsgewinn vollständig der Besteuerung unterliegt.
Mit Vertrag vom 17.12.1997 gründete die Klägerin mit der M-GmbH und der V-Grundbesitz GmbH (Grundbesitz GmbH) die Grundbesitz KG. An dieser sind folgende Personen beteiligt:
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