FG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.03.2006
12 K 351/04
Normen:
EStG § 6 Abs. 6 § 17 Abs. 1, 2 ; BewG (1974) § 9 Abs. 3 § 11 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1161

Veräußerungsgewinn bei Tausch von nicht an der Börse registrierten US-Aktien

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2006 - Aktenzeichen 12 K 351/04

DRsp Nr. 2007/10263

Veräußerungsgewinn bei Tausch von nicht an der Börse registrierten US-Aktien

1. Anteile an einer US-Aktiengesellschaft, die nicht registriert und somit nicht zum Handel an der Börse zugelassen sind, sind nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BewG mit dem gemeinen Wert anzusetzen. 2. Die fehlende Registrierung, die der Sicherstellung der vertraglich vereinbarten Nichtveräußerung innerhalb eines Jahres dient, führt bei entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 3 BewG zu keiner Wertminderung.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 6 § 17 Abs. 1, 2 ; BewG (1974) § 9 Abs. 3 § 11 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 2 S. 1 ;

Tatbestand: