I. Zwischen den Beteiligten ist im Streit, ob der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) berechtigt war, die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Kapitalvermögen 1984 (Streitjahr) durch Bescheid vom 8. Februar 1994 gemäß § 179 Abs. 3 der Abgabenordnung (
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|