Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob und in welcher Höhe Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer und mit einem berufsbedingten Umzug stehen, steuermindernd bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit und nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind. Insbesondere ist streitig, ob ein Veräußerungsverlust, der beim Verkauf der im Übrigen selbst genutzten Immobilie entstanden ist, anteilig als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu berücksichtigen ist.
Der 1955 geborene Kläger ist seit 1990 verheiratet und hat zwei 1992 und 1994 geborene Kinder. Der Kläger und seine Ehefrau beantragten auch für das Streitjahr 1998 die Zusammenveranlagung. Ab 1994 bewohnte er mit seiner Familie ein für insgesamt 859.779 DM angeschafftes Einfamilienhaus in G.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|