FG Nürnberg - Urteil vom 22.10.2010
1 K 1846/07
Normen:
EStG § 19;
Fundstellen:
DStRE 2011, 346

Veräußerungsverluste aus Veräußerung von Arbeitgeberbeteiligung auch dann keine Werbungskosten, wenn im Sperrdepot hinterlegt

FG Nürnberg, Urteil vom 22.10.2010 - Aktenzeichen 1 K 1846/07

DRsp Nr. 2010/23189

Veräußerungsverluste aus Veräußerung von Arbeitgeberbeteiligung auch dann keine Werbungskosten, wenn im Sperrdepot hinterlegt

Erleidet ein Steuerpflichtiger bei der Veräußerung von Aktien, mit denen er sich kapitalmäßig an seinem Arbeitgeber beteiligt hatte, Kursverluste, stellen diese in der Regel auch dann keine Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit dar, wenn sie bis zur Veräußerung im Rahmen von Mitarbeiterprogrammen für Führungskräfte ('Stock Appreciation Rights - SAR' - sowie 'Stock Option Plan - SOR' -Programme) in einem Sperrdepot hinterlegt worden sind.

Normenkette:

EStG § 19;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Verluste aus dem Verkauf von Aktien, die der Kläger wegen zweier Mitarbeiterprogramme in einem Sperrdepot hinterlegt hatte, als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind.

Der Kläger wurde im Streitjahr 2003 antragsgemäß mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Er war - wie schon in den Vorjahren - als leitender Angestellter im Konzern der A AG tätig.