Veräußerung/Übertragung: Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 EStG
FG Köln, Urteil vom 28.08.2013 - Aktenzeichen 5 K 2072/11
DRsp Nr. 2013/22160
Veräußerung/Übertragung: Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17EStG
1) Eine wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i.S. des § 17 Abs. 1EStG liegt nur dann vor, wenn der Stpfl. in jedem der letzten fünf Jahre qualifiziert, das heißt besteuerungsrelevant beteiligt war.2) Wird die Beteiligungsquote im VZ vor der Veräußerung auf 0,99% abgesenkt, liegen die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1EStG für die Veräußerung nicht vor.