FG Köln - Urteil vom 28.08.2013
5 K 2072/11
Normen:
EStG § 52 Abs 34a; EStG § 17;

Veräußerung/Übertragung: Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 EStG

FG Köln, Urteil vom 28.08.2013 - Aktenzeichen 5 K 2072/11

DRsp Nr. 2013/22160

Veräußerung/Übertragung: Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 EStG

1) Eine wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i.S. des § 17 Abs. 1 EStG liegt nur dann vor, wenn der Stpfl. in jedem der letzten fünf Jahre qualifiziert, das heißt besteuerungsrelevant beteiligt war. 2) Wird die Beteiligungsquote im VZ vor der Veräußerung auf 0,99% abgesenkt, liegen die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 EStG für die Veräußerung nicht vor.

Normenkette:

EStG § 52 Abs 34a; EStG § 17;

Tatbestand