BFH - Urteil vom 18.03.2009
I R 63/08
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 S. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 23.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 15/07

Veranlassung einer Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis; Anwendung der Grundsätze über die Zusage einer (Witwen-)Versorgung an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH; Zuwendung eines Vermögensvorteils durch die Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter

BFH, Urteil vom 18.03.2009 - Aktenzeichen I R 63/08

DRsp Nr. 2009/21662

Veranlassung einer Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis; Anwendung der Grundsätze über die Zusage einer (Witwen-)Versorgung an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH; Zuwendung eines Vermögensvorteils durch die Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 S. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Gründe

I.

Alleiniger Gesellschafter der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer im Januar 1985 gegründeten GmbH, war ursprünglich der am ... September 1919 geborene X. Die Stammeinlage sollte seinerzeit durch Einbringung eines seit 1948 durch X geführten Einzelunternehmens im Wege der Umwandlung erbracht werden. Zu alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern wurden X sowie sein Sohn Z bestellt. Z erwarb nach einer Stammkapitalherabsetzung mit Vertrag vom 21. August 1985 den Geschäftsanteil des X.