Veranstalterbegriff im Sinne des § 4 Nr. 20b UStG; Veranstalter; Paketreise; Hotel; Speisen und Getränke; Übernachtung; Veranstaltung; Theater; Tickethändler; Sonstige Leistung
FG Hessen, Urteil vom 25.08.2010 - Aktenzeichen 6 K 3166/07
DRsp Nr. 2010/23133
Veranstalterbegriff im Sinne des § 4 Nr. 20b UStG; Veranstalter; Paketreise; Hotel; Speisen und Getränke; Übernachtung; Veranstaltung; Theater; Tickethändler; Sonstige Leistung
1. Die Veranstaltung von Theatervorführungen durch andere Unternehmer ist von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Veranstalter die Theatervorführung im eigenen Namen und für eigne Rechnung anbietet. Die Veranstaltungsleistung kann dabei auch an einen weiteren zwischengeschalteten Unternehmer erbracht werden.2. Veranstalter von Theatervorführungen ist regelmäßig derjenige, der über das Auftreten im eigenen Namen und für eigne Rechnung hinaus die organisatorischen Maßnahmen dafür trifft, dass die Theatervorführung abgehalten werden kann, indem er die Umstände, den Ort und die Zeit der Darbietung bestimmt.3. Der Mangel an organisatorischer Gestaltungsfreiheit wird ausgeglichen, der Anbieter der Theatervorführung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse offensichtlich nach außen als Veranstalter auftritt.
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