FG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.02.2001
14 K 295/96
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 S 1 Nr. 2 ; EStG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 889

Veranstaltung von Dia-Vorträgen als Liebhaberei

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2001 - Aktenzeichen 14 K 295/96

DRsp Nr. 2001/8688

Veranstaltung von Dia-Vorträgen als Liebhaberei

1. Längere Verlustperioden reichen für sich allein gesehen nicht aus, um eine Betätigung als Liebhaberei anzusehen und dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen. Vielmehr muss aus weiteren Anzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden Gründen oder Neigungen ausübt. 2. Verluste aus der Veranstaltung von Diavorträgen können als negative gewerbliche Einkünfte abzugsfähig sein, wenn das Arbeitsamt aufgrund der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ein Überbrückungsgeld zahlt, eine intensive Werbe- und Vermarktungstätigkeit (Plakatierung, Zeitungsinserate, Werben von Sponsoren) mit dem Ziel geführt wird, die Vortragstätigkeit so auszubauen, dass sie eine Finanzierung des Lebensunterhalts ermöglicht und in drei Jahren mehr als 100 Dia-Schows mit mehr als 11.800 Besuchern veranstaltet werden (Ausführungen zum Beginn einer gewerblichen Tätigkeit).

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 S 1 Nr. 2 ; EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Verluste aus der Veranstaltung von Dia-Vorträgen und der teilweise zeitgleichen Tätigkeit als Reiseveranstalter dem steuerlich unbeachtlichen Bereich der sog. Liebhaberei zuzuordnen sind oder ob (negative) Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen.