Das am 17.9.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31.800,67 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28. 3. 2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts in der Fassung, die es durch dieses Urteil gefunden hat, sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % leistet.
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