FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.01.2022
16 K 2059/21
Normen:
AO § 29b;

Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzamt bei Besteuerung Dritter

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.01.2022 - Aktenzeichen 16 K 2059/21

DRsp Nr. 2022/5560

Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzamt bei Besteuerung Dritter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

AO § 29b;

Tatbestand

Gegenstand des Rechtsstreits sind im Wesentlichen die datenschutzrechtlichen Rechte des Klägers in Bezug auf die Verarbeitung von den Kläger betreffenden personenbezogenen Daten durch das beklagte Finanzamt im Rahmen der Durchführung der Besteuerung von Dritten, an deren Besteuerungsverfahren der Kläger selbst nicht beteiligt ist.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist eine bei der Ehefrau des Klägers durchgeführte Betriebsprüfung im Zusammenhang mit Einkünften aus selbständiger Arbeit. Mit Schreiben vom 02.06.2020 begehrte der Kläger beim beklagten Finanzamt Auskunft über den Kläger betreffende gespeicherte Daten.Bl. 1 FA-A.
Der Beklagte teilte dem Kläger daraufhin mit Schreiben vom 17.06.2020 mit, das beklagte Finanzamt sei nicht für seine Besteuerung zuständig. Im Übrigen träte er im Rahmen der Betriebsprüfung bei seiner Ehefrau als Auskunftsperson auf und beträfen die im Rahmen der Außenprüfung bisher gespeicherten Daten soweit ersichtlich nicht seine Person.

1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9. 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 2.13 2.14 2.15 2.16 2.17 2.18 2.19 3. 3.1 3.2 3.2.1. 3.2.2 3.2.3 3.2.4