FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 23.09.1999
V 189/99
Normen:
EStG (bis 1998) § 4 Abs. 1 S. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BB 2000, 40
EFG 2000, 162
HFR 2001, 14

Verbilligte Veräußerung durch Personengesellschaft an Mitunternehmer

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.09.1999 - Aktenzeichen V 189/99

DRsp Nr. 2001/3243

Verbilligte Veräußerung durch Personengesellschaft an Mitunternehmer

Wird bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens durch eine Personengesellschaft an einen Mitunternehmer ein Veräußerungsentgelt vereinbart, das niedriger ist als der Teilwert des veräußerten Wirtschaftsguts, so liegt in der Differenz zwischen Buch- und Teilwert an sich eine verdeckte Entnahme vor. Die Korrektur des Kaufpreises mit Hilfe der Entnahmevorschriften ist aber nicht erforderlich, wenn der Mitunternehmer das Wirtschaftsgut für ein anderes inländisches Betriebsvermögen erwirbt und es dort mit dem vereinbarten Kaufpreis aktiviert wird.

Normenkette:

EStG (bis 1998) § 4 Abs. 1 S. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang. - Die Beteiligten streiten darüber, ob der von der Klägerin (Klägerin) im Streitjahr 1988 erwirtschaftete Verlust im Zusammenhang mit dem Verkauf der Motor-Segelyacht "..." an einen Kommanditisten der Klägerin zu korrigieren ist.

Die gewerblich tätige Klägerin ermittelt ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 5 des Einkommensteuergesetzes - EStG).