BFH, Beschluß vom 17.02.1999 - Aktenzeichen V S 16/98; V S 17/98
DRsp Nr. 2002/2494
Verbindung mehrerer AdV-Verfahren
Die Vorschriften über die Verbindung und Trennung von finanzgerichtlichen Verfahren gelten im Verfahren über die AdV sinngemäß. Mehrere AdV-Verfahren können daher zu gemeinsamer Entscheidung verbunden werden.