Die Beteiligten streiten darum, ob das Finanzamt (FA) gegenüber einem Erstattungsanspruch der Klägerin zur Aufrechnung befugt war.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren gegen die Klägerin beim AG , Geschäftsnummer ..., wurde mit Beschluss vom 09.04.2001 aufgehoben. Das Insolvenzgericht kündigte die Restschuldbefreiung für die Klägerin an und legte die Wohlverhaltensperiode auf 5 Jahre fest und bestimmte zugleich einen Treuhänder.
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