[01] Das Finanzgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 16. Oktober 2002 - IV 239/00 - DRsp-ROM Nr. 2003/519 -, beim Gerichtshof eingegangen am 5. November 2002, gemäß Artikel 234 EG eine Frage nach der Auslegung des Artikels8 Absatz1 Buchstabec der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (ABl. L316, S.12) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
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