FG Hamburg - Urteil vom 19.02.2014
4 K 104/13
Normen:
EnergieStG § 60 Abs. 1;

Verbrauchsteuerrecht: Vergütung von Energiesteuer nach § 60 Abs. 1 EnergieStG

FG Hamburg, Urteil vom 19.02.2014 - Aktenzeichen 4 K 104/13

DRsp Nr. 2014/6762

Verbrauchsteuerrecht: Vergütung von Energiesteuer nach § 60 Abs. 1 EnergieStG

1. Die Voraussetzung der laufenden Überwachung der Außenstände i. S. v. § 60 Abs. 1 EnergieStG meint, dass der Berechtigte fortlaufend auf einen pünktlichen Zahlungseingang achten und bei Anzeichen für bestehende Zahlungsschwierigkeiten entsprechend reagieren muss. Dabei ist auch das Bedienen von Altschulden, für die eine Ratenzahlung vereinbart wurde, zu berücksichtigen. 2. Von einer rechtzeitigen gerichtlichen Anspruchsverfolgung i. S. v. § 60 Abs. 1 EnergieStG kann nicht die Rede sein, wenn zwischen dem Erhalt eines Vollstreckungstitels und der Einleitung der Zwangsvollstreckung über sieben Monate vergehen, ohne dass es dafür eine überzeugende und anzuerkennende Begründung gibt.

Normenkette:

EnergieStG § 60 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Entlastung für im Verkaufspreis enthaltene Energiesteuer, die beim Warenempfänger ausgefallen ist.