EuGH vom 02.04.1998
Rs C-296/95

Verbrauchsteuerumgehung durch Einschaltung von Agenten

EuGH, vom 02.04.1998 - Aktenzeichen Rs C-296/95

DRsp Nr. 2001/1114

Verbrauchsteuerumgehung durch Einschaltung von Agenten

Die Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25.2.1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren in der durch die Richtlinie 92/108/EWG des Rates vom 14.12.1992 geänderten Fassung ist so auszulegen, daß sie der Erhebung von Verbrauchsteuern in einem Mitgliedstaat A auf Waren nicht entgegensteht, die in einem Mitgliedstaat B in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt und dort bei einem Unternehmen X für den Bedarf im Mitgliedstaat A ansässiger Privatpersonen über ein entgeltlich als Agent für diese Privatpersonen tätig werdendes Unternehmen Y erworben worden sind, wobei die Beförderung der Waren vom Mitgliedstaat B in den Mitgliedstaat A ebenfalls von dem Unternehmen Y für die Privatpersonen organisiert und von einem entgeltlich tätigen Transporteur durchgeführt worden ist.

Für die Praxis: