Der Kläger, der mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wird, streitet mit dem Beklagten um die Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung einer Segelyacht und die Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei seiner Ehefrau sowie bei ihm selbst.
Der Kläger und seine Ehefrau erzielten in den Streitjahren 1996 bis 1998 u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, der Kläger als Gesellschafter-Geschäftsführer zweier Wohnungsbaugesellschaften, seine Ehefrau als Musikerin.
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