LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.05.2015
2 Sa 689/14
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1;

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung aufgrund eines Scheinwerkvertrages im Rahmen erlaubter ArbeitnehmerüberlassungUnbegründete Feststellungsklage der Leiharbeitnehmerin zum Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit der Entleiherin

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.05.2015 - Aktenzeichen 2 Sa 689/14

DRsp Nr. 2018/10610

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung aufgrund eines Scheinwerkvertrages im Rahmen erlaubter Arbeitnehmerüberlassung Unbegründete Feststellungsklage der Leiharbeitnehmerin zum Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit der Entleiherin

Besitzt ein Arbeitgeber die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG), führt auch eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung aufgrund eines Scheinwerkvertrages nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem überlassenen Arbeitnehmer und dem Entleiher.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 30.09.2014 - 6 Ca 90/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 256 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht. Weiterhin nimmt die Klägerin die Beklagte auf Auskunft über das einer Ingenieurin von ihr gezahlte Tarifentgelt und Zahlung der sich hiernach ergebenden Vergütungsdifferenzen in Anspruch.

1. 2. 3. 1. 2. 3.