FG München - Urteil vom 09.04.2018
7 K 729/17
Fundstellen:
BB 2018, 2481
DStRE 2019, 411
DStZ 2018, 516
EFG 2018, 1126
NZG 2018, 1040

Verdeckte Einlage durch Forderungsverzicht des GmbH-Gesellschafters; Teilwert der Forderung entspricht ihrem Nennwert, wenn diese durch das Aktivvermögen der GmbH in voller Höhe abgedeckt ist

FG München, Urteil vom 09.04.2018 - Aktenzeichen 7 K 729/17

DRsp Nr. 2018/6974

Verdeckte Einlage durch Forderungsverzicht des GmbH-Gesellschafters; Teilwert der Forderung entspricht ihrem Nennwert, wenn diese durch das Aktivvermögen der GmbH in voller Höhe abgedeckt ist

Tenor

1.

Die Bescheide über Körperschaftsteuer 2013, gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31.12.2013, Gewerbesteuermessbetrag 2013, gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2013, gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG zum 31.12.2016 jeweils vom 04.03.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.02.2017 werden dahingehend geändert, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte bzw. der Gewerbeertrag um weitere 120.000 € vermindert wird, der festzustellende verbleibende Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer bzw. der vortragsfähige Gewerbeverlust entsprechend angepasst wird und das steuerliche Einlagekonto zum 31.12.2013 in Höhe von 170.000 € festgestellt wird. Die Berechnung der steuerlichen Auswirkungen im Einzelnen wird dem Beklagten übertragen.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3.