FG Hessen - Urteil vom 15.06.2018
4 K 2382/16
Normen:
EStG § 6 Abs. 6 S. 2;

Verdeckte Einlage; Forderungsverzicht

FG Hessen, Urteil vom 15.06.2018 - Aktenzeichen 4 K 2382/16

DRsp Nr. 2019/5874

Verdeckte Einlage; Forderungsverzicht

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 6 S. 2;

Tatbestand:

Die Beklagten streiten darüber, ob die Klägerin auf eine mit einem unterhalb des Teilwerts angesetzte aktivierte Forderung gegen eine Tochtergesellschaft verzichtet hat und ob sich um den Teilwert der verzichteten Forderung das zu versteuernde Einkommen der Klägerin für 2008 (Streitjahr) erhöht hat.

Die Klägerin ist eine mit am xx.xx.2008 notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag (Bl. 2 ff., 7 ff. Vertragsakte) gegründete und seit xx.xx.2008 unter HRB X beim Handelsregister des Amtsgerichts A eingetragene GmbH. Ihr Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Sie hat ein nach ihren Angaben auf dem Gründungsfragebogen (Bl. 16 ff. Vertragsakten)in Bar eingezahltes Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro. Seit Gründung ist Herr P (im Folgenden P) der alleinige Gesellschafter und der alleinige Geschäftsführer der Klägerin.