Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Zwischen den Beteiligten steht der Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) bei der Festsetzung der Einkommensteuer für das Streitjahr (2013) in Streit.
Mit notariellem Vertrag vom 3. Mai 2013 gründete der Kläger zusammen mit seinem Bruder, A.Z. (B), die Neuwagenspezi GmbH (GmbH), wobei beide im Streitjahr zu jeweils 50% beteiligt waren.
In ihrem Bericht vom 25. September 2018 (Blatt 22 ff. der Akte
2013 | |
bar vereinnahmte Beträge, Erlös gebucht | |
11103 L.C. | 19.400 € |
11502 P.B. |
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