Verdeckte Gewinnausschüttung bei Darlehenshingabe an finanziell angeschlagenen Gesellschafter-Geschäftsführer; Körperschaftsteuer 1996; Solidaritätszuschlag z. Körperschaftsteuer 1996; gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum 31.12.1996; Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 31.12.1996
FG München, Urteil vom 25.07.2001 - Aktenzeichen 6 K 3066/99
DRsp Nr. 2001/13211
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Darlehenshingabe an finanziell angeschlagenen Gesellschafter-Geschäftsführer; Körperschaftsteuer 1996; Solidaritätszuschlag z. Körperschaftsteuer 1996; gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum 31.12.1996; Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 31.12.1996
Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine GmbH dem finanziell angeschlagenen Gesellschafter-Geschäftsführer ein ungesichertes Darlehen gibt, und zwar auch dann, wenn das Darlehen später wider Erwarten getilgt wird.