Die Beteiligten streiten über das Vorliegen von verdeckten Gewinnausschüttungen.
Die Klägerin wurde mit notariell beurkundetem Gesellschaftsvertrag vom 1.3.1991, auf den Bezug genommen wird (Bl. 5 bis 11 Akte Allgemeines), und Sitz in A gegründet und am 7.3.1991 in das Handelsregister eingetragen. Gegenstand des Unternehmens sind der Import und Export von Sportpferden, der Pferdeturniersport sowie der Handel mit Pferdesportartikeln. Gesellschafter der Klägerin sind - mit einer Beteiligung von je 25.000 DM am Stammkapital - Frau D und Herr M, der zugleich alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer ist.
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