FG Köln, vom 19.05.1998 - Aktenzeichen 13 K 4184/93
DRsp Nr. 2001/2918
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Pensionszusagen
1. Schuldet der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach dem Anstellungsvertrag dieser Gesellschaft seine volle Arbeitskraft und übernimmt er die Geschäftsführung einer weiteren GmbH, der er ebenfalls nach dem Anstellungsvertrag die volle Arbeitskraft schuldet und für die er umfangreich tätig wird, liegen in Höhe der unterbliebenen angemessenen Gehaltskürzung vGA vor.2. Eine vGA ist anzunehmen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer im Zeitpunkt der Erteilung der Pensionszusage bereits älter als 65 Jahre ist. Ebenso ist von einer Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis auszugehen, wenn dem Gesellschafter-Geschäftsführer die Pensionszusage bereits wenige Monate nach der Geschäftsgründung erteilt wird.
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