Verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH durch Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bei Unterschreitung des 10-jährigen Erdienenszeitraums; Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung trotz Rechtsirrtums der Klägerin über die Rechtsfolgen in einem Folgejahr
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.05.2008 - Aktenzeichen 12 K 8065/06 B
DRsp Nr. 2008/16244
Verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH durch Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bei Unterschreitung des 10-jährigen "Erdienenszeitraums"; Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung trotz Rechtsirrtums der Klägerin über die Rechtsfolgen in einem Folgejahr
1. Erteilt eine GmbH ihren beiden zu je 37,5 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern zeitgleich eine Pensionszusage und konnte jeder der begünstigten Gesellschafter-Geschäftsführer den darin liegenden Vermögensvorteil jeweils nur mit Zustimmung des anderen Gesellschafters erlangen, so ist davon auszugehen, dass die Gesellschafter-Geschäftsführer insoweit gleichgerichtete Interessen verfolgen und im Hinblick auf das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) die Rechtsprechungsgrundsätze für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer anzuwenden sind. Das gilt auch dann, wenn die Pensionszusage bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer unstreitig zu keiner vGA führt.
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