FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 04.03.2008
3 V 808/07
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 ; GmbHG § 43 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 884

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Ausschluss der Möglichkeit der ordentlichen Kündigung im Anstellungsvertrag des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers bis zum Erreichen der Altersgrenze

FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.03.2008 - Aktenzeichen 3 V 808/07

DRsp Nr. 2008/8587

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Ausschluss der Möglichkeit der ordentlichen Kündigung im Anstellungsvertrag des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers bis zum Erreichen der Altersgrenze

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein von der neu gegründeten GmbH mit ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer abgeschlossener Anstellungsvertrag von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht abgeschlossen worden wäre und somit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, wenn er nicht nur keine Probezeit vorsieht, sondern für die GmbH für fünfeinhalb Jahre, bis zum Erreichen der Altersgrenze des Geschäftsführers und damit für die gesamte voraussichtliche Vertragslaufzeit, das Recht auf eine ordentliche Kündigung ausschließt und vorher nur eine Kündigung aus wichtigem Grund zulässt.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 ; GmbHG § 43 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten über die ertragsteuerliche Behandlung eines Geschäftsführergehalts.

Die Antragstellerin ist eine im November 1996 gegründete GmbH, deren Geschäftsführer zwei der drei zu gleichen Teilen beteiligten Gesellschafter waren.