FG München - Urteil vom 28.07.2004
6 K 4326/01
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ; HGB § 355 ;

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Einstellung zivilrechtlich nicht existierender Darlehensforderungen in das Kontokorrentkonto

FG München, Urteil vom 28.07.2004 - Aktenzeichen 6 K 4326/01

DRsp Nr. 2004/16576

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Einstellung zivilrechtlich nicht existierender Darlehensforderungen in das Kontokorrentkonto

Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist anzunehmen, wenn die Gesellschaft Beträge, die ihr vom Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Rückzahlungsverpflichtung zur Verfügung gestellt worden sind, zu ihren Lasten in das zwischen ihr und dem Geschäftsführer bestehende Kontokorrentkonto einstellt.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ; HGB § 355 ;

Tatbestand:

I.