Verdeckte Gewinnausschüttung durch Einstellung zivilrechtlich nicht existierender Darlehensforderungen in das Kontokorrentkonto
FG München, Urteil vom 28.07.2004 - Aktenzeichen 6 K 4326/01
DRsp Nr. 2004/16576
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Einstellung zivilrechtlich nicht existierender Darlehensforderungen in das Kontokorrentkonto
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist anzunehmen, wenn die Gesellschaft Beträge, die ihr vom Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Rückzahlungsverpflichtung zur Verfügung gestellt worden sind, zu ihren Lasten in das zwischen ihr und dem Geschäftsführer bestehende Kontokorrentkonto einstellt.