I.
Die Antragstellerin -AStin.- wendet sich mit ihrem Antrag gegen den Ansatz von Teilen der Geschäftsführergehälter als verdeckte Gewinnausschüttung.
Die AStin., deren Stammkapital 50.000 DM beträgt, befasst sich seit ihrer Gründung im Jahre 1979 u. a. mit der Herstellung von Kunststoffteilen (Dok, Bl. 3 ff.). Das Stammkapital der Astin. wird zu 51 % von der Geschäftsführerin der AStin., Frau A. B, und zu 49 % von deren Ehemann B. B gehalten, der gleichfalls als Geschäftsführer fungiert.
Die betrieblichen Kennzahlen der AStin. entwickelten sich in den Jahren 1992 bis 1997 wie folgt (in DM):
1992
4.806.902
1.681.545
122.396
1993
5.495.209
1.943.969
748.068
1994
5.542.482
2.191.447
54.263
1995
5.272.577
2.134.965
67.339
1996
4.690.385
2.026.662
14.882
1997
4.380.314
1.720.763
47.862
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