FG München - Urteil vom 19.02.2007
6 K 265/04
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 ;

Verdeckte Gewinnausschüttung wegen eines überhöhten Grundstücks-Kaufpreises

FG München, Urteil vom 19.02.2007 - Aktenzeichen 6 K 265/04

DRsp Nr. 2007/7402

Verdeckte Gewinnausschüttung wegen eines überhöhten Grundstücks-Kaufpreises

Ein überhöhter Kaufpreis für den Erwerb eines Grundstücks von einem Gesellschafter kann grundsätzlich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob der Kaufpreis für ein Grundstück überhöht war und deshalb eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegt.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine mit notariellem Vertrag vom 29. Mai 1995 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren alleiniger Gesellschafter und

Geschäftsführer Herr AB war.