FG Saarland - Beschluss vom 29.07.2002
1 V 307/02
Normen:
FGO § 69 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Verdeckte Gewinnausschüttungen durch unangemessene Gehälter der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH; Aussetzung der Vollziehung betr. Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide 1997 bis 1999

FG Saarland, Beschluss vom 29.07.2002 - Aktenzeichen 1 V 307/02

DRsp Nr. 2002/13820

Verdeckte Gewinnausschüttungen durch unangemessene Gehälter der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH; Aussetzung der Vollziehung betr. Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide 1997 bis 1999

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die angemessene Vergütung für die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer einer ertragstarken Metallbau-GmbH mit Umsätzen zwischen 12 und 14 Mio. DM sowie 60 bis 70 Arbeitnehmern dadurch ermittelt werden kann, dass der Jahresüberschuss der GmbH um die gesamten Vergütungen der Geschäftsführer erhöht und der so ermittelte "Jahresgesamtgewinn" zu je 50 % zwischen den Geschäftsführern und der GmbH aufgeteilt wird (vgl. Verfügung der OFD Karlsruhe vom 14.4.2001 S 2742 A St 331)

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Tatbestand:

I.

Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Antrag gegen den Ansatz von Teilen der Geschäftsführergehälter als verdeckte Gewinnausschüttung.