I. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. März 2023 -
Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 25. Februar 2021 -
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin
b) 2.
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