Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11. Oktober 2017 -
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger begehren die Feststellung, dass ihre Ämter als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbV) über die Höchstaltersgrenze des §
Der am 09.03.1946 geborene Kläger zu 1 wurde mit Urkunde vom 15.05.1986 zum ÖbV bestellt. Die Bestellung des am 09.05.1946 geborenen Klägers zu 2 zum ÖbV erfolgte mit Urkunde vom 22.01.1980, die des am 13.08.1946 geborenen Klägers zu 3 mit Urkunde vom 17.07.1987.
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