I.
Streitig ist, ob die Körperschaftsteuer- (KSt-) Bescheide 1997 und 1998 rechtswidrig sind, weil die Vorschrift des § 8 a Körperschaftsteuergesetz (KStG) gegen das Diskriminierungsverbot des Art.
Die Klägerin (Kl.) hat den Vertrieb von Schiffszubehör, Wassersportartikeln, Freizeit- und Bastelartikeln, Freizeit- und Berufskleidung, Dekorationsgegenständen sowie von Eisenwaren und ähnlichen Gegenständen zum Unternehmensgegenstand. Sie ist durch Gesellschaftsvertrag vom 19.01.1978 unter der Firma T... mit beschränkter Haftung gegründet worden. Durch Beschluß vom 15. 01. 1990 wurde die Firma geändert in L... - T... GmbH und durch Beschluß vom 12.08.1994 in L... - H... GmbH. Seit 1988 hat die Kl. ihren Sitz in R...
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