FG Münster - Beschluss vom 31.08.2000
8 V 4639/00 E
Normen:
AStG § 1 ; EStG § 4 Abs. 1 S. 2 ;

Vereinbarkeit von § 1 AStG mit EU-Recht

FG Münster, Beschluss vom 31.08.2000 - Aktenzeichen 8 V 4639/00 E

DRsp Nr. 2004/1182

Vereinbarkeit von § 1 AStG mit EU-Recht

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass § 1 AStG mit EU-Recht vereinbar ist, soweit Fälle erfasst werden, in denen bei einer verbilligten Lieferung des an sein im Ausland sich befindenden Betrieb liefernden Unternehmers nicht von einer Entnahmehandlung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG auszugehen ist.

Normenkette:

AStG § 1 ; EStG § 4 Abs. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

Zu entscheiden ist über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich der Einkommensteueränderungsbescheide 1992 bis 1997, in denen der Antragsgegner (das Finanzamt - FA -) Gewinne gemäß § 1 Außensteuergesetz (AStG) hinzugerechnet hat.

Der Antragsteller ist ... Staatsbürger, der mit gebrauchten und neuen Reifen handelt. Einen entsprechenden Gewerbebetrieb in Deutschland hat der Antragsteller zum 04.08.1999 abgemeldet. Nach eigenen Angaben betreibt er aber noch vier kleine Reifenwerkstätten in ..., für die er die Reifeneinkäufe zum Teil in Deutschland vornimmt.