Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. März 2020 aufgehoben und teilweise neu gefasst:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2017 wird zurückgewiesen, soweit die Beklagte zur Zahlung an die Klägerin in Höhe von 419.032,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent aus 419.032 € seit dem 12. Dezember 2016 verurteilt worden ist.
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