FG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.03.2001
6 K 131/98
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S 2;
Fundstellen:
EFG 2001, 851
GmbHR 2001, 780

Vereinbarung einer gewinntantiemeabhängigen Geschäftsführer-Vergütung ohne feste Obergrenze als verdeckte Gewinnausschüttung; Keine Zusammenrechnung der Gehaltsvergütungen mehrerer Gehälter bei mehreren Gesellschaften

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2001 - Aktenzeichen 6 K 131/98

DRsp Nr. 2001/8685

Vereinbarung einer gewinntantiemeabhängigen Geschäftsführer-Vergütung ohne feste Obergrenze als verdeckte Gewinnausschüttung; Keine Zusammenrechnung der Gehaltsvergütungen mehrerer Gehälter bei mehreren Gesellschaften

1. Beurteilungskriterien für die Angemessenheit der Jahresgesamtbezüge eines Gesellschaftergeschäftsführers sind Art. und Umfang der Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung sowie Art. und Höhe der Vergütungen, die gleichartige Betriebe ihren Geschäftsführern für entsprechende Leistungen gewähren. 2. Hat der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH auch mit nahestehenden Gesellschaften Geschäftsführerverträge abgeschlossen, ist für jede einzelne Gesellschaft zu prüfen, ob er die vereinbarten Leistungen diesen gegenüber erbringen kann und die Gesamtvergütung im Verhältnis zu der jeweiligen Gesellschaft angemessen ist.