Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 26 vom 24.05.2018
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 27.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 944/16
ArbG Göttingen, vom 05.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 53/16
Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen mit kirchlichem ArbeitgeberGeltung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen in privatrechtlichen ArbeitsverhältnissenAuslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei Bezugnahme auf kirchliche ArbveitsvertragsbedingungenÜberraschungsklauseln und Billigkeitskontrolle durch die ArbeitsgerichteTransparenzgebot in Allgemeinen GeschäftsbedingungenOriginäres Kirchenrecht als Ausdruck des kirchlichen SelbstbestimmungsrechtsPrivatrechtliche Abweichung der Arbeitsvertragsbedingungen von den kirchenrechtlichen Vorgaben
BAG, Urteil vom 24.05.2018 - Aktenzeichen 6 AZR 308/17
DRsp Nr. 2018/6733
Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen mit kirchlichem ArbeitgeberGeltung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen in privatrechtlichen ArbeitsverhältnissenAuslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei Bezugnahme auf kirchliche ArbveitsvertragsbedingungenÜberraschungsklauseln und Billigkeitskontrolle durch die ArbeitsgerichteTransparenzgebot in Allgemeinen GeschäftsbedingungenOriginäres Kirchenrecht als Ausdruck des kirchlichen SelbstbestimmungsrechtsPrivatrechtliche Abweichung der Arbeitsvertragsbedingungen von den kirchenrechtlichen Vorgaben
Ein kirchlicher Arbeitgeber kann in den durch das staatliche Arbeitsrecht gesetzten Grenzen wirksam Arbeitsverträge abschließen, die keine oder nur eine eingeschränkte Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsregelungen vorsehen.Orientierungssätze:1. In einem kirchlichen Arbeitsverhältnis kann einzelvertraglich wirksam eine Vergütung des Arbeitnehmers vereinbart werden, die das in den einschlägigen kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen vorgesehene Vergütungsniveau unterschreitet (Rn. 36).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.