FG München - Urteil vom 31.07.2007
13 K 3258/05
Normen:
EStG (1997) § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1681

Vereinnahmte Mietzinsen im Sinne von § 13a EStG; Nebenkosten

FG München, Urteil vom 31.07.2007 - Aktenzeichen 13 K 3258/05

DRsp Nr. 2007/16914

Vereinnahmte Mietzinsen im Sinne von § 13a EStG; Nebenkosten

Der Begriff der vereinnahmten Mietzinsen im Sinne des § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EStG ist dahin auszulegen, dass dem Durchschnittssatzgewinn aus Land- und Forstwirtschaft bei Vermietung von Grundstücken des landwirtschaftlichen Betriebsvermögens neben der Grundmiete auch die als Umlagen und Nebenkostenvorauszahlungen vereinnahmten Zahlungen des Mieters für Betriebskosten und sonstige Nebenkosten hinzuzurechnen sind.

Normenkette:

EStG (1997) § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 4 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob bei einer Gewinnermittlung nach § 13 a Einkommensteuergesetz in der für die Streitjahre jeweils maßgeblichen Fassung (EStG) vom Vermieter vereinnahmte Nebenkosten zu den vereinnahmten Mietzinsen nach § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EStG zu rechnen sind.