Vereinnahmte Mietzinsen im Sinne von § 13a EStG; Nebenkosten
FG München, Urteil vom 31.07.2007 - Aktenzeichen 13 K 3258/05
DRsp Nr. 2007/16914
Vereinnahmte Mietzinsen im Sinne von § 13aEStG; Nebenkosten
Der Begriff der vereinnahmten Mietzinsen im Sinne des § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4EStG ist dahin auszulegen, dass dem Durchschnittssatzgewinn aus Land- und Forstwirtschaft bei Vermietung von Grundstücken des landwirtschaftlichen Betriebsvermögens neben der Grundmiete auch die als Umlagen und Nebenkostenvorauszahlungen vereinnahmten Zahlungen des Mieters für Betriebskosten und sonstige Nebenkosten hinzuzurechnen sind.
Streitig ist, ob bei einer Gewinnermittlung nach § 13 aEinkommensteuergesetz in der für die Streitjahre jeweils maßgeblichen Fassung (EStG) vom Vermieter vereinnahmte Nebenkosten zu den vereinnahmten Mietzinsen nach § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4EStG zu rechnen sind.
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