Die Mittelverwendung ist für die Beurteilung der tatsächlichen Geschäftsführung einer steuerbegünstigten Körperschaft von entscheidender Bedeutung. Werden gemeinnützigkeitsrechtlich gebundene Mittel nicht für die steuerbegünstigten Satzungszwecke verwendet, kann dies zum Entzug der Steuerbegünstigung und zu weiteren negativen Konsequenzen führen. Dieser Beitrag erläutert, welche gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind.
Mittel im gemeinnützigkeitsrechtlichen Sinne sind sämtliche Vermögenswerte, die im Eigentum und in der Verfügungsmacht des Vereins stehen und zur Erfüllung des Satzungszwecks geeignet sind. Dazu zählen
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