KG - Beschluss vom 05.05.2022
22 W 6/22
Normen:
FamFG § 81 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 21.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen HRB

Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines Prüfers bei einer Kapitalerhöhung mit SacheinlagenNotwendige Aufwendungen der antragstellenden AktionäreKostenregelung nach billigem Ermessen

KG, Beschluss vom 05.05.2022 - Aktenzeichen 22 W 6/22

DRsp Nr. 2022/13347

Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines Prüfers bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen Notwendige Aufwendungen der antragstellenden Aktionäre Kostenregelung nach billigem Ermessen

Im Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines Prüfers bei der Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung nach § 183a Abs. 3 Satz 1 AktG sind die notwendigen Aufwendungen der antragstellenden Aktionäre von diesen zu tragen.

Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 21. Oktober 2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten.

Normenkette:

FamFG § 81 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I.

Die Beteiligten sind (Minderheits-)Aktionäre der Rxxx Ixxx AG (nachfolgend auch nur: "Gesellschaft") mit einer Beteiligung am Grundkapital von zusammen ca. 14,6%. Die Gesellschaft war zuvor seit dem Jahr 2018 unter der Firma Exxxxxxxxx AG im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Nach Verlegung ihres Sitzes von Hamburg nach Berlin ist die Gesellschaft seit dem 16. Januar 2021 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen.