Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien durch schriftsätzliche Annahme eines Vergleichsvorschlags des Senats ein Vergleich mit folgendem Inhalt zu Stande gekommen ist:
1.Die Beklagte verpflichtet sich gegenüber dem Kläger in Höhe des Urteilsbetrages.
2.Die Beklagte zahlt diesen Betrag wie folgt:
3.
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