OLG Köln - Beschluss vom 03.08.2017
2 Wx 179/17
Normen:
GBO § 20; GrEStG ;
Fundstellen:
FGPrax 2017, 248
Vorinstanzen:
AG Jülich, vom 30.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen JL-7084-1

Verfahren des Grundbuchamts hinsichtlich der Prüfung der grunderwerbssteuerlichen Relevanz eines Erwerbsvorgangs

OLG Köln, Beschluss vom 03.08.2017 - Aktenzeichen 2 Wx 179/17

DRsp Nr. 2017/17887

Verfahren des Grundbuchamts hinsichtlich der Prüfung der grunderwerbssteuerlichen Relevanz eines Erwerbsvorgangs

1. Das Grundbuchamt hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob der Erwerbsvorgang seiner Art nach dem Grunderwerbssteuergesetz unterliegen kann und ob sich die vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung auf die durch die beantragte Eintragung zu vollziehende Veräußerung des Grundstücks bezieht. 2. Leidet die Unbedenklichkeitsbescheinigung dagegen an Ungenauigkeiten, die den Kreis der Steuerpflichtigen betreffen, oder bestehen Widersprüche zu den in der Bescheinigung in Bezug genommenen notariellen Urkunden, hindert dies den Vollzug der Auflassung nicht.

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 04.07.2017 wird der am 31.05.2017 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Jülich vom 30.05.2017, JL-7084-1, aufgehoben.

Normenkette:

GBO § 20; GrEStG ;

Gründe

I.

Der Beteiligte zu 1) ist eingetragener Eigentümer des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 10.02.2017 - UR.Nr. 312/2017 des Notars Prof. Dr. L in E - hat der Beteiligte zu 1) den im Rubrum bezeichneten Grundbesitz an die Beteiligte zu 2) verkauft und aufgelassen (Bl. 4 ff. d. Grundakte zu Blatt 7084).