Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 24. Juni 2015 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich.
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