Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Kostenschuldnerin) eingelegte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG), mit dem das FG die Klage der Kostenschuldnerin gegen die vom Finanzamt (FA) angeordnete Aufforderung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung als unbegründet abgewiesen hatte, als unzulässig verworfen und der Kostenschuldnerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt. Die Kostenstelle des BFH hat der Kostenschuldnerin mit Kostenrechnung, ausgehend von einem Streitwert von 500 000 EURO, Kosten in Höhe von 5 912 EURO auferlegt.
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