BFH - Beschluss vom 26.06.2002
IX B 27/02
Normen:
FGO §§ 76 96 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Verfahrensfehler; Nichterreichbarkeit von Zeugen

BFH, Beschluss vom 26.06.2002 - Aktenzeichen IX B 27/02

DRsp Nr. 2002/12692

Verfahrensfehler; Nichterreichbarkeit von Zeugen

Das FG darf eine Zeugeneinvernahme unterlassen, wenn der Zeuge unerreichbar ist. Das FG darf sich dann mit der schriftlichen Aussage des Zeugen begnügen und diese in seine Beweiswürdigung einbeziehen.

Normenkette:

FGO §§ 76 96 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe: