BFH, Beschluss vom 26.06.2002 - Aktenzeichen IX B 27/02
DRsp Nr. 2002/12692
Verfahrensfehler; Nichterreichbarkeit von Zeugen
Das FG darf eine Zeugeneinvernahme unterlassen, wenn der Zeuge unerreichbar ist. Das FG darf sich dann mit der schriftlichen Aussage des Zeugen begnügen und diese in seine Beweiswürdigung einbeziehen.