BFH - Beschluß vom 30.06.1999
XI B 66/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1620

Verfahrensfehler; Verstoß gegen die Denkgesetze

BFH, Beschluß vom 30.06.1999 - Aktenzeichen XI B 66/98

DRsp Nr. 1999/8719

Verfahrensfehler; Verstoß gegen die Denkgesetze

1. Verstöße gegen die Denkgesetze sind revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzurechnen. Sie begründen allenfalls materielle Rechtsfehler, die nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 FGO nicht zur Zulassung der Revision führen können. 2. Hat das FG sein Urteil kumulativ auf mehrere Gründe gestützt, die die Entscheidung jeder für sich alleine tragen, so muss sich die Beschwerde gegen jeden der Gründe wenden.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe: