Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten zu 1 wird der Beschluss des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. Mai 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Gegenstandswert: bis 3.000 €
I.
Die Beklagte zu 1 (im Folgenden nur: Beklagte) wendet sich gegen die unter Versagung der Wiedereinsetzung erfolgte Verwerfung ihrer Berufung wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|