BFH - Beschluß vom 31.07.1998
IX B 3/98
Normen:
FGO § 96 Abs. 1 § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 324

Verfahrensmängel

BFH, Beschluß vom 31.07.1998 - Aktenzeichen IX B 3/98

DRsp Nr. 1999/633

Verfahrensmängel

Der Vortrag, das FG habe in seiner Entscheidung statt der beabsichtigten Sachverhaltsgestaltung den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt zugrunde gelegt, richtet sich gegen die Sachverhaltswürdigung des FG. Eine NZB kann auf derartige Angriffe nicht gestützt werden.

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 1 § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe:

Die geltend gemachten Zulassungsgründe sind nicht gegeben.