BFH, Beschluß vom 31.07.1998 - Aktenzeichen IX B 3/98
DRsp Nr. 1999/633
Verfahrensmängel
Der Vortrag, das FG habe in seiner Entscheidung statt der beabsichtigten Sachverhaltsgestaltung den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt zugrunde gelegt, richtet sich gegen die Sachverhaltswürdigung des FG. Eine NZB kann auf derartige Angriffe nicht gestützt werden.